Bildungsportal Schleswig-Holstein
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Thema Ganztagsschulen
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Förderrichtlinien
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Anträge auf Förderung der laufenden Kosten für Offene Ganztagsschulen sind jährlich bis zum 30.04. an das Ministerium für Bildung und Kultur, III 253, Brunswiker Str. 16 - 22, 24105 Kiel zu stellen.

Anträge auf Förderung von Betreuungsangeboten an Grundschulen und Förderzentren sind jährlich bis zum 31.05. an das Ministerium für Bildung und Kultur, III 254, Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel zu stellen.

Bei Fragen zu diesen Anträgen wenden Sie sich bitte an Frau Kumstel (Ganztagsschulen), Tel. 0431 988 2476 (Mo bis Fr 8.30 - 13 Uhr) oder Frau Fritsche (Betreuungsangebote), Tel. 0431 988 5775.

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Richtlinie über Förderung von Ganztagsangeboten an Offenen Ganztagsschulen
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Richtlinie über die Förderung von Ganztagsangeboten an Offenen Ganztagsschulen des Ministeriums für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein im Einvernehmen mit dem Finanzministerium (Gültigkeitszeitraum 01.03.2010 bis 28.02.2011)
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PDF-Datei Richtlinie Ganztagsschulen (pdf) NEU

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 Richtlinie zur Förderung von Betreuungsangeboten an Verlässlichen Grundschulen und Sonderschulen (Klassenstufen 1 bis 4)
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Runderlass des Ministeriums für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein im Einvernehmen mit dem Finanzministerium -- wird verlängert bis zum 31.12.2010
Word-Dokument foerderung_von_betreuungsangeboten_verlaessliche_gs.doc

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Richtlinie zur Genehmigung von Offenen Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein - Runderlass des Ministeriums für Bildung und Kultur (MBK) vom 23. November 2006 - III 232 - in der Fassung verlängert bis zum 31.12.2010
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PDF-Datei Zur Richtlinie -

Richtlinie zur Förderung von Investitionen an Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein
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Runderlass des Ministeriums für Bildung und Frauen (MBF) im Einvernehmen mit dem Finanzministerium vom 23.November 2006 - III 433
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PDF-DateiZur Richtlinie
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